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  5. FC Magdeburg: So teuer wird die Pyro-Strafe gegen Schalke 04 vom DFB-Sportgericht

Vorfälle gegen Schalke 04 Erste Pyro-Rechnung steht an: So teuer wird das Zündeln der Fans für den FCM

Den FCM erwartet erneut eine Geldstrafe für das Abbrennen von Pyromaterial. Gegen Schalke 04 sorgten beide Fanlager für eine kurze Spielunterbrechung. Die Kosten lassen sich bereits erahnen.

Von Philipp Truxa 27.10.2023, 06:00
Gegen Schalke 04 brannte der FCM viele pyrotechnische Gegenstände ab. As Konsequenz wird es zu einer Geldstrafe für den Verein kommen.
Gegen Schalke 04 brannte der FCM viele pyrotechnische Gegenstände ab. As Konsequenz wird es zu einer Geldstrafe für den Verein kommen. (Foto: IMAGO / Pakusch)

Gelsenkirchen/Magdeburg – Während des Auswärtsspiels des 1. FC Magdeburg bei FC Schalke 04 Mitte September wurde in beiden Fanblocks Pyromaterial abgebrannt, was zu einer vorübergehenden Unterbrechung des Spiels führte.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bund (DFB) hat die genaue Höhe der Strafe noch nicht bekannt gegeben, das Urteil steht noch aus. Aber anhand des Strafenkatalogs kann man bereits jetzt abschätzen, dass es sich um eine erhebliche Geldstrafe handeln wird.

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FCM gegen Schalke: Geldstrafe wegen Abbrennen von Pyro

Anhand von Bildern der Szenen kann gesagt werden, dass ungefähr 40 pyrotechnische Gegenstände aufseiten der FCM-Fans abgebrannt wurden. Auch wurden Gegenstände in benachbarte Blöcke geworfen.

Pro Pyrogegenstand, der in der 2. Bundesliga abgebrannt wird, zahlen die Vereine 600 Euro. Durch die mehrminütige Spielunterbrechung erhöhen sich die Kosten zusätzlich um bis zu 50 Prozent. Demnach könnte der FC Magdeburg mit einer Geldstrafe von rund 36.000 Euro rechnen. Das genaue Urteil des DFB dürfte bald folgen.

Kosten für Pyrotechnik und Co. beim FCM

Die Strafen für das Abbrennen von Pyromaterial unterscheiden sich in den deutschen Profiligen, doch die Strafen zahlt immer der Verein. Aus der "Rechts- und Verfahrensordnung des DFB" gehen folgende Kosten hervor:

  • Abbrennen von Pyro (je Gegenstand):
    Bundesliga: 1.000 Euro, 2. Liga: 600 Euro, 3. Liga: 350 Euro
  • Abschießen von Pyro (je Gegenstand):
    Bundesliga: 3.000 Euro, 2. Liga: 1.500 Euro, 3. Liga: 750 Euro
  • Eindringen auf das Spielfeld (je Person):
    Bundesliga: 3.000 Euro, 2. Liga: 2.000 Euro, 3. Liga: 1.000 Euro
  • Werfen von Gegenständen (je Gegenstand):
    Bundesliga: 1.000 Euro, 2. Liga: 500 Euro, 3. Liga: 300 Euro
  • Verwendung von Laser-Pointern (je Verwendung):
    Bundesliga: 4.000 Euro, 2. Liga: 2.000 Euro, 3. Liga: 1.000 Euro
  • Unsportliche Botschaften (je Banner) bis 3m²:
    Bundesliga: 2.000 Euro, 2. Liga: 1.000 Euro, 3. Liga: 500 Euro
  • Unsportliche Botschaften (je Banner) ab 3m²:
    Bundesliga: 8.000 Euro, 2. Liga: 4.000 Euro, 3. Liga: 2.000 Euro

Durch entstandene Spielunterbrechungen oder erfolgreiche Täteridentifizierungen kann sich die Strafe erhöhen oder gesenkt werden.

FCM-Geldstrafen in jüngster Vergangenheit

Geldstrafen für das Abbrennen von Pyro sind nichts Unbekanntes beim FC Magdeburg. In der vergangenen Saison kam es wiederholt zu Strafen für den FCM. In der 1. Runde des DFB-Pokals gegen den damaligen Europapokalsieger Eintracht Frankfurt kam es auf beiden Fanseiten zum Einsatz von Pyro. Der FCM wurde vom DFB zu einer hohen Geldstrafe von 96.000 Euro verurteilt.

Anhänger des FCM in der ersten Runde des DFB-Pokals 2022 gegen Eintracht Frankfurt.
Anhänger des FCM in der ersten Runde des DFB-Pokals 2022 gegen Eintracht Frankfurt.
Foto: IMAGO / Sven Simon

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Die Gesamtkosten aus der vergangenen Saison belaufen sich für den FCM laut dem DFB auf 150.000 Euro. Damit belegte der FCM in der deutschlandweiten “Strafentabelle” den 19. Platz. Die meisten Geldstrafen musste Eintracht Frankfurt verbuchen. 861.200 Euro zahlten die Hessen wegen unsportlichen Verhaltens.

Die Diskussion über den Einsatz von Pyrotechnik in deutschen Fußballstadien ist kontrovers. Es ist wahrscheinlich, dass dies nicht die letzte Geldstrafe für den FCM sein wird. So war das Spiel beim FC Schalke wohl nur die erste Rechnung, die der Klub beim DFB begleichen muss.