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  5. FC Schalke 04 - 1. FC Magdeburg - Wegen Fehlentscheidung: Ohne Schallenberg gegen FCM

Sperre Trotz Fehler Abwehrchef fehlt gegen FCM: Schalke scheitert vor DFB-Gericht

Eine strittige Schiedsrichter-Entscheidung schwächt den FC Schalke 04 gegen den 1. FC Magdeburg. Vor dem DFB-Sportgericht gab es für den Verein eine Niederlage.

Aktualisiert: 21.08.2024, 12:36
Ron Schallenberg vom FC Schalke 04 ist und bleibt gegen den 1. FC Magdeburg gesperrt.
Ron Schallenberg vom FC Schalke 04 ist und bleibt gegen den 1. FC Magdeburg gesperrt. (Foto: IMAGO / Zink)

Magdeburg/DUR/sid – Der FC Schalke 04 ist mit seinem Einspruch gegen die Sperre für Ron Schallenberg nach einer umstrittenen Gelb-Roten Karte gescheitert. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) begründete die Abweisung des Schalker Protests erwartungsgemäß mit dem Prinzip der Tatsachenentscheidung.

Schallenbergs Platzverweis bei der 1:3-Niederlage der Königsblauen am vergangenen Wochenende beim 1. FC Nürnberg hatte aufgrund der von Schiedsrichter Nicolas Winter selbst eingestandenen Fehlentscheidung für Aufsehen gesorgt. Durch die Entscheidung des Sportgerichts muss Schallenberg im nächsten Punktspiel der Westfalen am 25. August (Sonntag) beim 1. FC Magdeburg zuschauen.

FC Schalke 04 kann Platzverweis von Ron Schallenberg nicht nachvollziehen

"Nicolas Winter hat auf Nachfrage erklärt, dass er ein Foulspiel von Ron Schallenberg geahndet hat, auch wenn er dieses nach Betrachten der Fernsehbilder im Nachhinein nur noch als fahrlässig und nicht mehr als rücksichtslos einstufen würde. Aber weiterhin als Foul. Damit hat er eine Tatsachenentscheidung getroffen. Und da der Nachweis eines offensichtlichen Irrtums des Schiedsrichters nicht geführt werden kann, war der Einspruch zurückzuweisen", erläuterte der stellvertretende Sportgerichts-Vorsitzende Georg Schierholz die im Einzelrichtererfahren gefällte Entscheidung.

Hier sieht Schalkes Ron Schallenberg (re.) die Gelb-Rote Karte von Schiedsrichter Nicolas Winter.
Hier sieht Schalkes Ron Schallenberg (re.) die Gelb-Rote Karte von Schiedsrichter Nicolas Winter.
(Foto: IMAGO / Sven Simon)

Der DFB ergänzte bei der Bekanntgabe des Urteils die Hintergründe mit Hinweisen auf den Umgang mit Tatsachenentscheidungen. "Grundsätzlich", hieß es in der Verbandsmitteilung, "zieht eine Gelb-Rote Karte eine automatische Sperre von einem Spiel nach sich, schützt der Weltfußballverband FIFA prinzipiell die Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters. Einzige Ausnahme gemäß Paragraph 11 Nr. 3 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB: Wenn ein offensichtlicher Irrtum des Schiedsrichters nachgewiesen wird. Dies ist hier nicht der Fall."

Schallenberg selbst konnte die Ampelkarte die er nach dem Zweikampf erhielt, nicht nachvollziehen: "Das war auf gar keinen Fall ein Foul von mir". Sein Kapitän, Kenan Karaman, fand deutlichere Worte: "So eine Fehlentscheidung kotzt mich einfach an."