Nach Gerichtsurteil Hannover-96-Boss Martin Kind muss gehen - neuer Posten bereits gefunden
Martin Kind hat im zähen Ringen um seinen Posten als Geschäftsführer bei Zweitligist Hannover 96 die entscheidende juristische Niederlage eingesteckt.
Hannover/Karlsruhe/SID/DUR - Eine Ära geht zu Ende, Martin Kind muss gehen - zumindest ein bisschen. Seinen Job als Geschäftsführer der Hannover 96 Management GmbH ist er nach der Pleite vor dem Bundesgerichtshof los, doch im zähen Ringen um die Macht beim Fußball-Zweitligisten gibt sich der umstrittene Unternehmer nicht so einfach geschlagen. Nun übernimmt Kind den Aufsichtsrat.
Um 11 Uhr entschied der BGH in Karlsruhe: Kinds Abberufung durch den Mutterverein Hannover 96 e.V. aus dem Juli 2022 ist rechtens. In dem Urteil der letzten Instanz in Zivil- und Strafverfahren in Deutschland heißt es: „Der Bundesgerichtshof hat die Entscheidung des Berufungsgerichts aufgehoben und die Klage abgewiesen.“ Zuvor hatten das Landgericht Hannover sowie das Oberlandesgericht Celle in dem jahrelangen Rechtsstreit für Kind geurteilt.
Martin Kind und das Gerangel mit Hannover 96
Kind war am Dienstag nicht vor Ort, der SID erreichte ihn kurz nach dem Richterspruch am Telefon. Zu dem Urteil wollte er sich zunächst nicht äußern und kündigte eine Mitteilung an. „Ich möchte mich erst mit meinen Anwälten beraten“, sagte Kind. Laut der später versendeten 96-Mitteilung werde er in den „Aufsichtsrat der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA“ wechseln, dort werden die großen, strategischen und finanziellen Entscheidungen im Fußball-Betrieb getroffen.
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Kind, der das Geschehen in Hannover seit 1997 maßgeblich bestimmt, liefert sich seit Jahren mit einer Gruppe um Vereins-Präsident Sebastian Kramer einen Machtkampf, der Unternehmer hatte in einer komplizierten Struktur der ausgegliederten Fußball-Abteilung stets das Sagen. Der Vorwurf an ihn von Vereinsseite: Kind habe seine Pflichten als Geschäftsführer verletzt, Informationen und Zahlungen vorenthalten. Zudem profilierte er sich bundesweit als erbitterter Gegner der 50+1-Regel.
Urteil vom Bundesgerichtshof
Deshalb fassten Vertreter des Hannover 96 e.V. vor zwei Jahren in einer Gesellschafterversammlung den Beschluss, Kind „mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund im Wege eines satzungsdurchbrechenden Beschlusses als Geschäftsführer“ abzuberufen. Dagegen hatte Kind geklagt und zweimal Recht bekommen, der BGH entschied nun für den Mutter-Verein. Eine höhere Instanz gibt es in Deutschland nicht mehr.
„Wir hätten den Gang bis zum Bundesgerichtshof gerne vermieden, freuen uns nun aber über das eindeutige Ergebnis“, teilte der e.V. mit: „Herrn Martin Kind gilt Dank für die geleistete Arbeit, die u.a. zu mehreren Jahren in der 1. Bundesliga und zwei Jahren im internationalen Geschäft geführt hat.“
Nun muss der Aufsichtsrat der Profi-Fußballer einen neuen Geschäftsführer finden - Kind sucht also selber seinen Nachfolger. Und bleibt so an der Macht.